niuVitis - conseil en énergie

Energieberatung & mehr ...


Wir erstellen sowohl Energiepässe (Neubau) sowie Verbrauchspässe (Bestand) für Zweckbauten.


Ein Gebäude wird zum Nicht-Wohngebäude oder auch Zweckbau genannt, wenn WENIGER als 90% der Nutzflächen zu Wohnzwecken benutzt werden.
Zweckbauten sind also Nutzgebäude wie Geschäfte, Büros, Schulen, Hotels, Restaurants, usw. können aber auch teils Wohnungen enthalten.


Bei einer Kombination aus Zweckbau sowie Wohnungen müssen sowohl ein Energiepass für die Wohnungen sowie ein Zweckbauten-Energiepass für das ganze Gebäude erstellt werden.


Bei Zweckbauten muss im Falle eines Verkaufs oder (Teil-) Vermietung ein Verbrauchspass für bestehende Gebäude erstellt werden. Dieser basiert sich auf einen gerechneten sowie den reellen bzw. gemessenen Verbrauchswerte.